Kompetent. Schnell. Zuverlässig.

Der etwas andere Vermessungsingenieur 

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Sie führen hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durch und dürfen Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen. Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Art der Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert. 

Die freiberufliche Beleihung bindet die Dienstleistungen an eine staatliche Kostenordnung. Begleiteffekt ist ein Qualität fördernder Leistungswettbewerb.

Das in Artikel 14 des Grundgesetzes garantierte Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden erfordert es, die hoheitlichen Aufgaben des Vermessungswesens staatlich zu gewährleisten.

 

Wer wird ÖbVI?

Die Zulassung zum (zur) Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur(in) durch die Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg setzt voraus, dass der Antragsteller neben der persönlichen Eignung die Laufbahnbefähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und mindestens 18 Monate einschlägige praktische Erfahrung nachweist.

 

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