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Aufgaben 

(laut Vermessungsgesetz und Berufsordnung)

 

  • Aufgaben der Landesvermessung
  • Vermessungs- und Katasterverwaltung, Katastervermessungen
  • Tatbestände mit öffentlichem Glauben beurkunden

daneben Ingenieurvermessung, Geoinformation und Grundstücksbewertung

 

Im Einzelnen:

1. Katastervermessungen

 

Teilungsvermessungen

  • Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
  • Bebauungspläne in die Örtlichkeit übertragen
  • Grenzen im Umlegungsverfahren feststellen

Grenzfeststellungen

  • Ermitteln rechtmäßiger und geometrisch richtiger Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkungen
  • Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen

Gebäudeeinmessungen

Vermessung an Infrastrukturanlagen wie z. B. Straßen, Gewässern oder Bahnanlagen

 

2. Ingenieurvermessungen

  • Erstellung von Lage- und Höhenplänen, z. B. als Planungsgrundlage für Architekten und Bauherren
  • Absteckung von Bauwerken
  • Erstellung von Bestandsplänen, z. B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser
  • umfassende Beratungsleistungen

 

3. Grafische Datenverarbeitung / GIS


  • Digitalisierung von Katasterkarten
  • Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern z. B. Leitungskataster, Kanalkataster, Deponiekataster, Baumkataster etc.
  • Aufbau und Einrichtung von Geoinformationssystemen
  • nachfrageorientierte Veredlung von Geodaten zu nutzerdefinierten Geoinformationen

 

4. Planung

  • Anfertigung von Planungsunterlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Grundlage des Katasternachweises
  • Bearbeitung von Straßen- und erschließungsplanungen, Wasserlaufregulkierungen, Rohrleitungsplanungen, Grundstücks- und Grunddienstbarkeitsverträge
  • Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Kommunen und Landkreise

 

5. Bewertung

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Mitarbeit in den Fachausschüssen der Kreise, Städte und Gemeinden nach dem BauGB
  • Gutachterliche Tätigkeit in Grenz- und Bauprozessen und bezüglich grundstücksrechtlicher Belastungen

 

6. Bodenordnung

  • Mitarbeit bei Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Mitarbeit bei der Baulandumlegung nach dem BauG
  • Auflösung
  • Umfassende Beratungsleistungen bei Bodenordnungsverfahren
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